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Freie Telefonbuchverleger rufen die Bundesnetzagentur wegen Marktmissbrauch der Telekom an
Diskussion um Teilnehmerdaten geht in die nächste Runde
Heiko Hanslik   
Berlin, 28. April 2010. Unter der Führung des Verband freier Telefonbuchverleger e.V. (vft) haben 14 Verlage und Online-Anbieter von so genannten freien Telefon- und Branchenbüchern bei der Bundesnetzagentur ein Streitbeilegungsverfahren eingereicht. Hintergrund ist die aus Sicht des Verbandes marktverzerrende Herausgabe von Teilnehmerdaten durch die Deutsche Telekom AG (DTAG), die für Vertrieb von Verzeichnismedien (Print und Online) notwendig sind. Dieses bewertet der vft für einige seiner Mitglieder als existenzbedrohend, da in Einzelfällen die Kosten um das Zweihundertfünzigfache steigen würden.

"Neben diesem massiven Eingriff in das bestehende Geschäftsmodell der Verleger und Portalbetreiber bedeuten die angebotenen Konditionen eine sehr hohe Hürde für den Markteintritt potenziell neuer Anbieter", stellt Heiko Hanslik, Vorsitzender des vft, fest. Dass dies nicht nur Theorie ist, zeigt ein aktuelles Beispiel aus der Praxis: Auf dem Internet-Portal www.genialoTEL.de ist zu lesen: "Unser Dienst ist vorübergehend eingestellt. Warum? Wir beziehen unsere Daten von der Deutschen Telekom AG. Diese hat nach Aufhebung eines Beschlusses der Bundesnetzagentur von 2005 zum einen rückwirkend die Preise um ein Vielfaches erhöht. […]"

Dies widerspricht der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Oktober 2009, der in seiner Urteilsbegründung vom 3. März 2010 in einem vergleichbaren Verfahren (Aktenzeichen KZR 41/07 und KZR 34/06) festgelegt hat, dass für die Basisdaten nur die Kosten für die Übermittlung dieser Daten erhoben werden dürfen und darüber hinaus eine nutzungsfallbasierte Abrechnung unzulässig ist. Nun gilt es, neue Preise zu bestimmen und den Unterschied zwischen Basisdaten und Zusatzdaten exakt zu definieren. Dies ist die Aufgabe der Bundesnetzagentur, die hierfür vier Monate Zeit hat. Der Verband hofft auf eine schnelle Regulierung, da diese für viele seiner Mitglieder von existenzieller Bedeutung ist.

Hanslik sieht der Regulierung durch die Aufsichtsbehörde positiv entgegen: "Wir gehen fest davon aus, dass die Bundesnetzagentur basierend auf der Urteilsbegründung des BGH vom 3. März 2010 eine für alle Abnehmer akzeptable Regelung erlässt und damit einem gesunden Wettbewerb auch zukünftig nichts mehr im Wege steht."

Foto (vft): 1. Vorsitzender Heiko Hanslik